logoTeilspange Güterbahnhof-Liebegg – Teilprojekt der «Engpassbeseitigung St.Gallen»
Gegen den Autobahnanschluss am Güterbahnhof

Vernehmlassung «Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr '45»;
Stellungnahme zum Teilprojekt Zubringer Güterbahnhof («Spange») in St.Gallen
(N1 3. Röhre Rosenbergtunnel inkl. Zubringer Güterbahnhof)

Wir beschränken uns auf den uns unmittelbar betreffenden Ausschnitt, das im Realisierungshorizont 2045 vorgesehene Projekt «N1 3. Röhre Rosenbergtunnel St.Gallen inklusive Zubringer Güterbahnhof».

Die Beantwortung der einzelnen Fragen des Fragenkatalogs

 

Zwei Projektteile getrennt beurteilen

Die Vorlage behandelt die 3. Röhre Rosenbergtunnel einerseits und den Zubringer Güterbahnhof samt unterirdischem Kreisel («Spange» oder «Teilspange») andererseits als untrennbare Einheit mit gemeinsamen Kosten von 1,51 Milliarden Franken. Wir beantragen ausdrücklich eine getrennte Beurteilung der beiden Teilprojekte. Den Zubringer Güterbahnhof mit Anschluss ins Stadtzentrum lehnen wir entschieden ab.

Diese Trennung ist inhaltlich geboten: Der Bund bewertet Nationalstrassenprojekte nach einer einheitlichen Methodik (EBeN) mit den Kriterien Kosten-Nutzen, Verkehrsqualität, Sicherheit, Städtebau und Umwelt. Isoliert betrachtet erfüllt die mTeilspange diese Kriterien nicht. So ist sie planerisch kaum fortgeschritten, dient anders als die 3. Röhre nicht dem Unterhalt der bestehenden Achse, konkurrenziert mit dem erst 2018 eröffneten Ruckhaldetunnel den öffentlichen Verkehr statt ihn zu ergänzen, und verlagert das Verkehrsproblem lediglich an den neuen Knoten im Stadtzentrum. Eine Aufnahme ins Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) wäre bei separater Prüfung damit nicht gerechtfertigt.

Klarer demokratischer Wille

Die Stimmbevölkerung der Stadt St.Gallen hat den Kapazitätsausbau und den damit verbundenen Autobahnanschluss am Güterbahnhof am 24. November 2024 mit 55 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Auch das Stadtparlament hat sich mehrfach gegen den Zubringer mit Liebeggtunnel als unvereinbar mit den städtischen Mobilitätszielen ausgesprochen.

Der Stadtrat als Exekutive bezeichnet ein Festhalten am Projekt nach der Volksabstimmung als Zwängerei. Eine Weiterverfolgung dieses Teilprojekts gegen den mehrfach bekräftigten Willen der direkt betroffenen Bevölkerung und Behörden widerspricht dem Anspruch der Vorlage auf eine breit abgestützte, koordinierte Verkehrsentwicklung.

Weitere Gründe in Kürze

Ergänzend sprechen weitere gewichtige Gründe gegen die Teilspange. Für lediglich 3,6 Kilometer städtischen Autobahnzubringer fallen zusammen mit dem kantonalen Projekt Liebeggtunnel rund 1 Milliarde Franken an. Das ergibt einen Meterpreis von über 270’000 Franken, der in keinem vertretbaren Verhältnis zum angeblichen Nutzen steht. Zudem würde der Anschluss nur die Verbindung Richtung Zürich bedienen. Der Verkehr Richtung St.Margrethen bliebe weiterhin durchs Zentrum geführt. Städtebaulich blockiert das Projekt zudem die letzte grössere Brachfläche nahe dem Zentrum, führt beim Knoten St.Leonhard zu erheblichen städtebaulichen Problemen, erfordert den Abriss wertvoller Gebäude und konkurrenziert den erst 2018 eröffneten Ruckhaldetunnel der Appenzeller Bahnen. Als wirkungsvollere und günstigere Alternative setzen sich Stadt, Kanton und Parteien über das ganze politische Spektrum stattdessen für einen S-Bahn-Ausbau auf einen Viertelstundentakt und eine Priorisierung des Bahn-Fernverkehrs in der Ostschweiz ein.

Anträge

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen stellen wir folgende Anträge:

  1. Die Projektteile «3. Röhre Rosenbergtunnel» und «Zubringer Güterbahnhof (Spange) inkl. Liebeggtunnel» sind in der Vorlage und bei der weiteren Bearbeitung getrennt zu beurteilen.

  2. Der Zubringer Güterbahnhof («Spange») ist aus dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen bzw. aus dem Realisierungshorizont 2045 zu streichen.

  3. Der Ausbau der S-Bahn auf einen Viertelstundentakt ist als wirksamere und kostengünstigere Alternative zur Bewältigung des innerstädtischen Verkehrs in St.Gallen vorrangig zu prüfen und zu fördern.

 

 

Beantwortung der Fragen

Bestandteil der Vernehmlassung ist ein Fragekatalog.

Grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage

 

1. Sind Sie mit der generellen Stossrichtung der Vorlage einverstanden?

Nein

2. Gibt es Aspekte, die Ihrer Ansicht nach unzureichend berücksichtigt wurden?

Für die Region St.Gallen sind Strassenprojekte gegenüber ÖV-Projekten zu stark gewichtet. Dies ist problematisch vor dem Hintergrund, dass im dicht besiedelten Gebiet der Stadt St.Gallen eine Zunahme des MIV auf dem lokalen Strassennetz nicht mehr möglich ist. Die vorhandenen Räume für den rollenden, wie den fliessenden Verkehr sind begrenzt. So sind z.B. die Breiten der Strassenräume enger als in vergleichbaren Städten. Das Mobilitätskonzept der Stadt St.Gallen baut auf dieser Rahmenbedingung auf. Ein Ausbau der Zubringerkapazitäten in die Stadt und im Besonderen ins Zentrum laufen den Bestrebungen der Stadt zuwider.
Grundsätzlich fehlt eine inhaltliche Neubeurteilung bisheriger Projekte, sowie eine Würdigung der Volksabstimmung vom November 2024 gänzlich.

3. Sind Sie einverstanden mit der Bündelung von Strassen-, Schienen- und Agglomerationsverkehrsprojekten in einer Vorlage?

Nein

Ja, wenn davon ausgegangen wird, dass für die jeweilige Nachfrage jenes Schienen- oder Strassenprojekt gewählt wird, das die Problemstellung am optimalsten löst. Da wir aber davon ausgehen müssen, dass dazu die objektive Betrachtung fehlt, müssen wir die Frage mit Nein beantworten.
Grundsätzlich ist es richtig, Verkehr als Ganzes zu beurteilen. Im Idealfall wird jeder Verkehrsnachfrage mit jenem Verkehrsmittel entsprochen, welches diese am optimalsten in wirtschaftlicher wie ökologischer Sicht erfüllt.
Genau diesen Ansatz haben wir im ETH-Bericht erwartet. Stattdessen hat dieser nur die einzelnen bereits bekannten Projekte isoliert beurteilt. Auf den Aspekt des induzierten Mehrverkehrs wurde genauso wenig eingegangen, wie auf die Wechselwirkung zwischen MIV, ÖV, Velo- und Fussverkehr in den Agglomerationen. Die Auflistung des wenig nützlichen Grimseltunnel-Projekts steht sinnbildlich für die nicht getätigte Gesamtanalyse des Verkehrswesens in der Schweiz.
Darüber hinaus werden lokale Gegebenheiten und politische Willensäusserungen der Standortgemeinden missachtet

Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
Strategisches Entwicklungsprogramm Eisenbahninfrastruktur:

(keine Stellungnahme)

13. Haben Sie weitere Bemerkungen zum Teil Eisenbahninfrastruktur?

Der Ausbau der S-Bahn auf einen Viertelstundentakt und die Verwirklichung des versprochenen Vollknotens sind wirksamere und kostengünstigere Alternativen zur Bewältigung des innerstädtischen und des Agglomerationsverkehrs im Raum St.Gallen.

Ausbau der Nationalstrassen
Zahlungsrahmen für die Nationalstrassen

14. Sind Sie mit dem beantragten Umfang der im Zahlungsrahmen Nationalstrasse 2028 – 2031 für Betrieb, Unterhalt und die Anpassung der Nationalstrassen an den neuesten Stand der Technik zur Verfügung stehenden Mittel einverstanden?

(keine Stellungnahme)

15. Sind Sie mit den im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen enthaltenen Kapazitätserweiterungsprojekten einverstanden?

Nein

N1 Engpassbeseitigung St.Gallen

1. Die Projektteile «3. Rosenberg-Röhre» und «Spange» (Zubringer Güterbahnhof) sind getrennt zu beurteilen.
Begründung: Es gibt keine technische Notwendigkeit, beides gleichzeitig auszuführen, eine Etappierung ist ohne grosse Mehrkosten (mit Ausnahme der Teuerung) möglich. Während der Projektteil 3. Rosenberg-Röhre die Kriterien der einheitlichen Bewertungsmethodik Nationalstrassen (EBeN) des Bundes erfüllt, tut dies der Projektteil «Spange» nicht. Dieser ist unverhältnismässig teuer, konkurriert den ÖV und dient nicht dem übergeordneten Durchgangsverkehr. (siehe https://teilspange.ch/argumente/59-checkliste)
Die Entscheidung über eine Realisierung der Spange sollte regional gefällt werden.

2. Die «Spange» (Zubringer Güterbahnhof) ist gänzlich aus dem Programm zu streichen.

  • Die 3 km lange Anlage mit unterirdischem Kreisel ist unverhältnismässig teuer.

  • Der Stadtrat und das Stadtparlament St.Gallen haben sich gegen diesen Projektteil ausgesprochen.

  • Die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen haben die Autobahnvorlage vom 24.11.2024 abgelehnt. Sie haben ausserdem in mehreren Abstimmungen der letzten 15 Jahre die strategische Ausrichtung der städtischen Verkehrspolitik stets in der gleichen Weise gefordert und unterstützt. Diese besteht darin, dass der MIV nicht mehr weiter zunehmen soll. Das Mobiltätswachstum soll mit ÖV, Velo- und Fussverkehr bewältigt werden.

  • Das Hauptargument des ASTRA für die Spange ist die drohende Überlastung des Autobahnanschlusses Kreuzbleiche, welche temporäre Schliessungen der Ausfahrt erfordern würde. Verschiedene Verkehrsexpert:innen zweifeln ausserdem an der prognostizierten Zunahme des Verkehrs auf der A1. Verkehrszählungen zeigen tendenziell bereits heute eine Stagnation bis Abnahme der Frequenzen.
    Zudem stehen allfällige kurzzeitige Schliessungen gegenüber dem enormen städtebaulichen Eingriff durch den neuen Autobahnanschluss in keinem Verhältnis.

  • Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann der Anschluss an die Autobahn nur in Richtung Zürich erfolgen. Angesichts der hohen Kosten ist diese halbe Lösung nicht sinnvoll.

  • Der Knoten St.Leonhard-Brücke, wo der Verkehr von der Autobahn in das städtische Strassennetz eingespeist wird, wird im Schlussbericht des vom Kanton und Stadt eingesetzten Begleitgremiums zur Testplanung Güterbahnhof als «städtebaulich kritisch» beurteilt. Er soll künftig ohne Busspuren und mit einer kläglichen Velo- und Fussgängerführung funktionieren. Gleichzeitig ist er ein zentraler Knoten für sämtliche Buslinien in den Westen der Stadt. Es führt eine Velovorzugsroute darüber und er liegt an einer wichtigen Verbindung für Fussgänger und Fussgängerinnen zum Sport- und Erholungsgebiet Kreuzbleiche.

  • Das Güterbahnhofareal wird sich nicht wie versprochen bebauen und begrünen lassen. Die dicht unter dem Boden liegenden Strassentunnels inklusive Kreisel ermöglichen nur eine eingeschränkte Nutzung. Diverse denkmalgeschützte Gebäude müssten abgerissen werden.

  • Der Lebensraum des Naturschutzgebiets Wattbach wird massiv gestört.

  • Die Mitwirkung des gegenseitig abhängigen kantonalen Projekts Liebeggtunnel mit Anschluss Güterbahnhof im Jahr 2023/24 hat zahlreiche ungelöste technische Probleme offenbart. Die Projektverantwortlichen können negative Auswirkungen nicht ausräumen. Von den 86 Einträgen, welche der Verein gegen den Autobahnanschluss am Güterbahnhof eingereicht hat, wurden nur 14 zurückgewiesen. 12 wurden aufgenommen und bei 60 ist in den Antworten von Überprüfung, Überarbeitung oder Detailnachlieferungen die Rede. Nicht eingehen will der Kanton auf Fragen nach dem massiven CO2-Ausstoss durch den Bau. Es wird lediglich auf eine noch folgende Umweltverträglichkeitsprüfung verwiesen. Doch solche UVPs bewerten Treibhausgasemissionen nicht.

  • Weitere Argumente finden sich hier: https://teilspange.ch/argumente


16. Sind Sie mit der Zuteilung der Kapazitätserweiterungsprojekte zu den Realisierungshorizonten einverstanden?

Ja mit vorbehalten

Wir nehmen zwar mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Engpassbeseitigung St.Gallen nicht im ersten Ausbauschritt ist. An unserer Forderung nach Streichung des Zubringers Güterbahnhof ändert dies jedoch nichts.

17. Sind Sie mit den definitiv zur Realisierung beantragten Kapazitätserweiterungsprojekten im Ausbauschritt 2027 einverstanden?

(keine Stellungnahme)

18. Sind Sie mit der vorgesehenen Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Streichung Glattalautobahn und Umfahrung Morges) einverstanden?

(keine Stellungnahme)

19. Haben Sie weitere Bemerkungen zum Teil Nationalstrasseninfrastruktur?

(keine Stellungnahme)

Programm Agglomerationsverkehr

20. Sind Sie mit den Ergebnissen der Prüfung des Programms Agglomerationsverkehr der fünften Generation einverstanden?

(keine Stellungnahme)

21. Haben Sie Bemerkungen zu einzelnen Agglomerationsprogrammen bzw. zu einzelnen Massnahmen?

Bemerkungen:

(keine Stellungnahme)

Weitere Themen/Bemerkungen

22. Weitere Bemerkungen zur Vorlage: Haben Sie zur Vorlage weitere Bemerkungen? Bemerkungen:

(keine)