Vernehmlassung «Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr '45»;
Stellungnahme zum Teilprojekt Zubringer Güterbahnhof («Spange») in St.Gallen
(N1 3. Röhre Rosenbergtunnel inkl. Zubringer Güterbahnhof)
Wir beschränken uns auf den uns unmittelbar betreffenden Ausschnitt, das im Realisierungshorizont 2045 vorgesehene Projekt «N1 3. Röhre Rosenbergtunnel St.Gallen inklusive Zubringer Güterbahnhof».
Die Beantwortung der einzelnen Fragen des Fragenkatalogs
Die Vorlage behandelt die 3. Röhre Rosenbergtunnel einerseits und den Zubringer Güterbahnhof samt unterirdischem Kreisel («Spange» oder «Teilspange») andererseits als untrennbare Einheit mit gemeinsamen Kosten von 1,51 Milliarden Franken. Wir beantragen ausdrücklich eine getrennte Beurteilung der beiden Teilprojekte. Den Zubringer Güterbahnhof mit Anschluss ins Stadtzentrum lehnen wir entschieden ab.
Diese Trennung ist inhaltlich geboten: Der Bund bewertet Nationalstrassenprojekte nach einer einheitlichen Methodik (EBeN) mit den Kriterien Kosten-Nutzen, Verkehrsqualität, Sicherheit, Städtebau und Umwelt. Isoliert betrachtet erfüllt die mTeilspange diese Kriterien nicht. So ist sie planerisch kaum fortgeschritten, dient anders als die 3. Röhre nicht dem Unterhalt der bestehenden Achse, konkurrenziert mit dem erst 2018 eröffneten Ruckhaldetunnel den öffentlichen Verkehr statt ihn zu ergänzen, und verlagert das Verkehrsproblem lediglich an den neuen Knoten im Stadtzentrum. Eine Aufnahme ins Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) wäre bei separater Prüfung damit nicht gerechtfertigt.
Die Stimmbevölkerung der Stadt St.Gallen hat den Kapazitätsausbau und den damit verbundenen Autobahnanschluss am Güterbahnhof am 24. November 2024 mit 55 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Auch das Stadtparlament hat sich mehrfach gegen den Zubringer mit Liebeggtunnel als unvereinbar mit den städtischen Mobilitätszielen ausgesprochen.
Der Stadtrat als Exekutive bezeichnet ein Festhalten am Projekt nach der Volksabstimmung als Zwängerei. Eine Weiterverfolgung dieses Teilprojekts gegen den mehrfach bekräftigten Willen der direkt betroffenen Bevölkerung und Behörden widerspricht dem Anspruch der Vorlage auf eine breit abgestützte, koordinierte Verkehrsentwicklung.
Ergänzend sprechen weitere gewichtige Gründe gegen die Teilspange. Für lediglich 3,6 Kilometer städtischen Autobahnzubringer fallen zusammen mit dem kantonalen Projekt Liebeggtunnel rund 1 Milliarde Franken an. Das ergibt einen Meterpreis von über 270’000 Franken, der in keinem vertretbaren Verhältnis zum angeblichen Nutzen steht. Zudem würde der Anschluss nur die Verbindung Richtung Zürich bedienen. Der Verkehr Richtung St.Margrethen bliebe weiterhin durchs Zentrum geführt. Städtebaulich blockiert das Projekt zudem die letzte grössere Brachfläche nahe dem Zentrum, führt beim Knoten St.Leonhard zu erheblichen städtebaulichen Problemen, erfordert den Abriss wertvoller Gebäude und konkurrenziert den erst 2018 eröffneten Ruckhaldetunnel der Appenzeller Bahnen. Als wirkungsvollere und günstigere Alternative setzen sich Stadt, Kanton und Parteien über das ganze politische Spektrum stattdessen für einen S-Bahn-Ausbau auf einen Viertelstundentakt und eine Priorisierung des Bahn-Fernverkehrs in der Ostschweiz ein.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen stellen wir folgende Anträge:
Bestandteil der Vernehmlassung ist ein Fragekatalog.
Nein
Für die Region St.Gallen sind Strassenprojekte gegenüber ÖV-Projekten zu stark gewichtet. Dies ist problematisch vor dem Hintergrund, dass im dicht besiedelten Gebiet der Stadt St.Gallen eine Zunahme des MIV auf dem lokalen Strassennetz nicht mehr möglich ist. Die vorhandenen Räume für den rollenden, wie den fliessenden Verkehr sind begrenzt. So sind z.B. die Breiten der Strassenräume enger als in vergleichbaren Städten. Das Mobilitätskonzept der Stadt St.Gallen baut auf dieser Rahmenbedingung auf. Ein Ausbau der Zubringerkapazitäten in die Stadt und im Besonderen ins Zentrum laufen den Bestrebungen der Stadt zuwider.
Grundsätzlich fehlt eine inhaltliche Neubeurteilung bisheriger Projekte, sowie eine Würdigung der Volksabstimmung vom November 2024 gänzlich.
Nein
Ja, wenn davon ausgegangen wird, dass für die jeweilige Nachfrage jenes Schienen- oder Strassenprojekt gewählt wird, das die Problemstellung am optimalsten löst. Da wir aber davon ausgehen müssen, dass dazu die objektive Betrachtung fehlt, müssen wir die Frage mit Nein beantworten.
Grundsätzlich ist es richtig, Verkehr als Ganzes zu beurteilen. Im Idealfall wird jeder Verkehrsnachfrage mit jenem Verkehrsmittel entsprochen, welches diese am optimalsten in wirtschaftlicher wie ökologischer Sicht erfüllt.
Genau diesen Ansatz haben wir im ETH-Bericht erwartet. Stattdessen hat dieser nur die einzelnen bereits bekannten Projekte isoliert beurteilt. Auf den Aspekt des induzierten Mehrverkehrs wurde genauso wenig eingegangen, wie auf die Wechselwirkung zwischen MIV, ÖV, Velo- und Fussverkehr in den Agglomerationen. Die Auflistung des wenig nützlichen Grimseltunnel-Projekts steht sinnbildlich für die nicht getätigte Gesamtanalyse des Verkehrswesens in der Schweiz.
Darüber hinaus werden lokale Gegebenheiten und politische Willensäusserungen der Standortgemeinden missachtet
(keine Stellungnahme)
Der Ausbau der S-Bahn auf einen Viertelstundentakt und die Verwirklichung des versprochenen Vollknotens sind wirksamere und kostengünstigere Alternativen zur Bewältigung des innerstädtischen und des Agglomerationsverkehrs im Raum St.Gallen.
(keine Stellungnahme)
Nein
1. Die Projektteile «3. Rosenberg-Röhre» und «Spange» (Zubringer Güterbahnhof) sind getrennt zu beurteilen.
Begründung: Es gibt keine technische Notwendigkeit, beides gleichzeitig auszuführen, eine Etappierung ist ohne grosse Mehrkosten (mit Ausnahme der Teuerung) möglich. Während der Projektteil 3. Rosenberg-Röhre die Kriterien der einheitlichen Bewertungsmethodik Nationalstrassen (EBeN) des Bundes erfüllt, tut dies der Projektteil «Spange» nicht. Dieser ist unverhältnismässig teuer, konkurriert den ÖV und dient nicht dem übergeordneten Durchgangsverkehr. (siehe https://teilspange.ch/argumente/59-checkliste)
Die Entscheidung über eine Realisierung der Spange sollte regional gefällt werden.
2. Die «Spange» (Zubringer Güterbahnhof) ist gänzlich aus dem Programm zu streichen.
Ja mit vorbehalten
Wir nehmen zwar mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Engpassbeseitigung St.Gallen nicht im ersten Ausbauschritt ist. An unserer Forderung nach Streichung des Zubringers Güterbahnhof ändert dies jedoch nichts.
(keine Stellungnahme)
(keine Stellungnahme)
(keine Stellungnahme)
(keine Stellungnahme)
(keine Stellungnahme)
(keine)