logoTeilspange Güterbahnhof-Liebegg – Teilprojekt der «Engpassbeseitigung St.Gallen»
Gegen den Autobahnanschluss am Güterbahnhof

denkmalschutz

6. Irreparable Schäden – Es müssten Gebäude abgerissen werden

Zwar könnte die unterirdische Strasse am geschichtsträchtigen Mittelbau des Güterexpeditionsgebäude vorbei geführt werden. Doch die östliche Erweiterung soll abgerissen werden. Auch manchen anderen markanten Bauten droht der Bagger.


Vor allem der Bau des Knotens St.Leonhard-Strasse–Geltenwilenstrasse–Tunnelportal Zentru –Zufahrt Güterbahnhof wird zur Herausforderung.

geltenwilenstrasseGeltenwilenstrasse

Gebäudeabrisse

Was in ersten Testplanungen gezeigt wurde, hat sich nicht bestätigt. Ein Teil des Güterexpeditionsgebäudes fällt dem Autobahnanschluss am Güterbahnhof zum Opfer.  Auch andere, nicht minder wertvolle Gebäude, stehen im Fall einer Realisierung der Teilspange im Weg.

Mehr zum Güterexpeditionsgebäude

gueterbahnhofstrasse2Güterbahnhofstrasse 2, Osterweiterung Güterexpeditionsgebäude,
verschiedene Nutzungen,
im Besitz des Kantons St.Gallen,
Dieser Teil des Güterexpeditionsgebäudes wird bei 2 von 4 Testplanungen aufgrund der Tunneleinfahrt abgerissen.
Im Schlussbericht geht man von einer komplizierten Untertunnelung aus.

 

geltenwilenstrasse2Geltenwilenstrasse 2, ehemalige Trafostation,
im Besitz der Politischen Gemeinde St.Gallen,
genutzt als Musikproberäume,
wird auf beidseitig des Turms um je ein Fenster rückgebaut. Dieser Eingriff soll mit der Aussage, das städtebaulich wichtige Gebäude solle so wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, relativiert werden.

Baudoku der Stadtverwaltung St.Gallen

 

vadianstrasse distanz gestuzte trafostationVadianstrasse mit Blick auf die gestutzte ehem. Trafostation


Weitere Liegenschaften, die abgebrochen werden sollen

gartenhaus geltenwilenstrasse8Geltenwilenstrasse 8, Restaurant Gartenhaus,
im Besitz der Brauerei Schützengarten AG

 

 

geltenwilenstrasse8aGeltenwilenstrasse 8a,
Markantes Eckhaus aus der Blütezeit vor dem 1. Weltkrieg,
Büronutzung

 

 

geltenwilenstrasse4Geltenwilenstrasse 4,
Büronutzung

 

 

gueterbahnhofstrasse13Güterbahnhofstrasse 13, Remise,
im Besitz von Appenzeller Bahnen AG,
unter ihm würde der unterirdische Kreisel zu liegen kommen.

 

gueterbahnhofstrasse18Güterbahnhofstrasse 18, Remise,
im Besitz der Schweizerischen Bundesbahnen AG,
müsste für die Tunnelausfahrt Oberstrasse weichen

 

gueterbahnhofstrasse18Oberstrasse 87, Mehrfamilienhaus
im Besitz des Kantons St.Gallen
müsste für das Tunnelportal Liebegg weichen

 

LattichLattich,
War von Beginn an nur als Zwischennutzung gedacht.

 

 
Planausschnitt Knoten St.Leonhard-BrückePlanausschnitt Knoten St.Leonhard-Brücke, gelb die abzubrechenden Gebäude und Gebäudetteile (Plan: Kanton St.Gallen)

Schwieriger Baugrund, Erschütterungen während Tunnelvortrieb

Der Bereich der Gleisunterquerung und des Tunnels Feldli kreuzt eine Zone mit hohem Grundwasserspiegel. Es ist ab 10m unter der Oberfläche mit Wasser zu rechnen. Allgemein ist der Baugrund der Talsohle, in welcher die Stadt St.Gallen liegt, als schwierig bekannt. Entsprechend aufwändig sind die Gebäudefundationen. Nicht ohne Grund wurden die Tunnels von Bahn und Autobahn A1 in den Hang des Rosenbergs verlegt.

teilspange grundwasserkarte kanton stgallen
Kantonale Grundwasserkarte. Rot gefärbt der Bereich mit hohem Grundwasserpegel, blau die Pegelhöhe über dem Meeresspiegel.

Der Feldlitunnel verläuft unter dem Vonwilquartier. Da keine Häuser abgebrochen werden sollen, ist mit einem bergmännischen Bau zu rechnen, also mit einer Bohrung. Erschütterungen und das Nachgeben des weichen Untergrunds könnten Schäden an der Bausubstanz darüber verursachen.

Mögliche Erschütterungen über dem Tunnel durch Sprengvortrieb.

Der Liebeggtunnel wird mit Sprengvortrieb gebohrt. Im Technischen Bericht des Kantons steht, dass mit Erschütterungen zu rechnen ist.

«Auf Baustellen können durch verschiedene Tätigkeiten Erschütterungsemissionen auftreten, welche teilweise intensiv sein können. Es lässt sich oft kaum vermeiden, dass die baustellenbedingten Erschütterungen von den betroffenen Anwohnern wahrgenommen werden. Erfahrungsgemäss bewirken vor allem z.B. das Einschlagen (Rammen), das Vibrieren oder das Sprengen Immissionen, die als störend wahrgenommen werden.»
Technischer Bericht Seite 129 und 140

 

Abstand zwischen dem Gelände und dem Tunnelfirst zwischen ca. 12 bis 30 m. Der Baugrund in diesem Bereich setzt sich aus Lockergesteinsbedeckung und darunterliegendem verwitterten Fels zusammen.
Technischer Bericht Seite 176

Beim Feldlitunnel
misst der Abstand zwischen Tunneldecke und dem Kellergeschoss im geringsten fall 8.50m.
Das Astra hat für über beiden Röhren des Feldlitunnels faktisch ein Verbot für unterirdische Bauten verhängt, inklusive Erdsonden.

Errichtung von Projektzoe des Astra

 

«Ein Tunnelbau verursacht in jedem Fall Verformungen und Spannungsumlagerungen des umliegenden Baugrundes. (...) Falls sich im beeinflussten Baugrundbereich (Bauperimeter) bestehende Gebäude oder Anlagen befinden, können durch die Verformungen infolge des Tunnelbaus Schäden entstehen, welche zu vermeiden sind.»
Technischer Bericht Seite 145

teilspange feldlitunnel liebeggtunnel laengsschnitt

Der Längsschnitt zeigt die geringe Überdeckung beim Feldlitunnel, falls in der Vertikale gerade gebohrt würde.

zubringer gueterbahnhof liebegg luftbild querIm Luftbild ersichtlich: links die Autobahn A1, rechts die Teufener Strasse. Dazwischen der Verlauf des Zubringers Güterbahnhof-Liebegg.  Luftbild Geoportal

 

Weitere Argumente

Ideenverbotschädlich für die Umweltkostenkeine verzweigunglandreservedenkmalschutzmobilitaetengpassnutzenbaustellesicherheitcheckliste